Augen auf beim Autokauf

Gerade in Zeiten der Abwrackprämie lohnt sich der Kauf von Gebrauchtwagen. Vorausgesetzt, der Käufer berücksichtigt einige Vorsichtsmaßnahmen.

Selten war der Zeitpunkt für den Kauf eines Gebrauchtwagens günstiger. Das liegt vor allem an der staatlichen Umweltprämie. Die gilt zwar nur für Neu- und Jahreswagen, verzerrt jedoch den Wettbewerb auf dem gesamten Automarkt: Innerhalb eines Jahres ging der Verkauf von Gebrauchten um zehn Prozent zurück. Die Absatzflaute drückt die Preise, vor allem bei Modellen der oberen Mittelklasse. Die Aussicht auf ein Schnäppchen ist also gut. Damit der Wagen sich nicht als überteuertes Mängelexemplar oder gar Betrugsobjekt entpuppt, hier ein Leitfaden für den sicheren Gebrauchtwagenkauf.

Privat oder Händler

Ob Händler, Zeitung oder Internet, es gibt viele Wege zum Traumauto. Auch die Werkstatt des Vertrauens kann oft weiterhelfen: Viele freie Kfz-Werkstätten verkaufen Gebrauchte und vermitteln Fahrzeuge über professionelle Händlerbörsen wie ELN.de. Für den Käufer ist es wichtig, zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern zu unterscheiden: Autos von privat sind günstiger und die Auswahl ist bei älteren Fahrzeugen meist größer. Doch Privatverkäufer schließen in der Regel jegliche Gewährleistung im Kaufvertrag aus. Sie können nachträglich nur belangt werden, falls sie den Käufer arglistig getäuscht haben – zum Beispiel durch Manipulieren des Tachos. Sicherer ist deshalb der Kauf beim Profi. Ein Händler muss für Sachmängel, die das Fahrzeug bei der Übergabe hatte, mindestens ein Jahr lang haften. Zudem trägt er in den ersten sechs Monaten die Beweislast: Im Streitfall müsste er belegen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war, und das ist schwer. Nicht mit der Sachmängelhaftung zu verwechseln ist die Garantie, die Händler oft als freiwilligen Service anbieten.

Punkt für Punkt klären

Manch enttäuschende Besichtigung lässt sich vermeiden, wenn sich der Inter-essent vorab gründlich informiert. In einer guten Anzeige stehen meist Fahrzeugtyp, Ausstattungsversion, Hubraum, Leistung, Kilometerstand, Datum der Erstzulassung und der nächsten Hauptuntersuchung. Offene Fragen lassen sich telefonisch klären: Wie viele Vorbesitzer hatte das Fahrzeug? Je mehr, desto kritischer. Hatte der Wagen Unfälle? Jeder nennenswerte Schaden muss dem Käufer mitgeteilt werden und mindert den Preis. Auch typische Schwachstellen des Modells sollte man vor der Besichtigung kennen. Solche Mängellisten gibt es zum Beispiel von ADAC, Dekra oder TÜV. Bei der Einschätzung von Preisen helfen die Listen von Eurotax Schwacke (www.schwacke.de), DAT (www.dat.de), Dekra und TÜV. Es empfiehlt sich, nicht mehr als drei Fahrzeuge in die engere Wahl zu nehmen, die aber vor Ort gründlich zu checken.

Passende Daten

Bei der Besichtigung prüft der Käufer Fahrzeugbrief und -schein. Er vergleicht die dort eingetragenen Daten mit der Anzeige und mit den Merkmalen des Wagens – vom Fahrzeugtyp über die Kennzeichen-Nummer bis zu nachträglichen Umrüstungen. Das Datum der Hauptuntersuchung im Fahrzeugschein sollte mit jenem auf der Prüfplakette übereinstimmen. Vor allem muss die Fahrgestellnummer im Motorraum identisch sein mit der Nummer in den Papieren. Welche Mängel das Fahrzeug hatte und ob diese behoben wurden, zeigen die Prüfberichte der Haupt- und Abgasuntersuchungen (HU/AU), das Kundendienstheft und Werkstattrechnungen. Wichtig ist auch, dass der Verkäufer der Halter ist – Ausweis oder Pass zeigen lassen – oder eine schriftliche Vollmacht vorweisen kann.

Prüfendes Auge

Eine Besichtigung mit Probefahrt dauert etwa zwei Stunden. Am besten eine Checkliste von ADAC, Dekra oder TÜV mitnehmen, um nichts zu übersehen. Gutes Wetter ist dabei Pflicht, denn Lackfehler und Dellen sind bei Regen nicht zu sehen. Folgende Punkte werden bei der Sichtprüfung abgehakt:

  • Außenhaut: Gibt es Lackschäden? Deuten Farbabweichungen, Beulen oder unterschiedlich breite Türspalte auf einen Unfall hin?
  • Scheiben genau unter die Lupe nehmen. Bei Steinschlägen im Sichtfeld ist eine neue Windschutzscheibe fällig
  • Korrosion an wesentlichen Bauteilen? Typische Roststellen sind Kotflügel, Unterkanten der Türen, Bodenbleche (Matten anheben) und Unterbodenschutz
  • Innenraum: Macht er einen gepflegten Eindruck, lassen sich die Sitze leicht nach hinten schieben, rasten sie richtig ein und wackeln nicht? Funktioniert das Schiebedach?
  • Motorraum: Flüssigkeitsstände (Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel) checken. Schmutz, verkrustete Batteriepole, poröse Schläuche und Bremsleitungen?
  • Reifen und Felgen: Am Reifen rütteln, um kaputte Fahrlager zu identifizieren. Ungleichmäßig abgefahrene Reifen deuten auf Schäden am Fahrwerk hin
  • Beleuchtung, Schalter und Kontrolllampen sollten genauso funktionieren wie Scheibenwischer

Probe fahren

Ohne Probefahrt – inklusive Autobahn – geht nichts. Um Klappergeräusche und Fahrwerkschäden herauszufinden, zum Beispiel wenn der Wagen „schwimmt" oder „springt", sollte die Fahrt auch über eine holprige Straße führen. Damit der Fahrer alle Geräusche wahrnimmt, bleibt das Radio aus.

  • Motor: Verhalten und Geräusche beim Kaltstart, bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten und beim Beschleunigen prüfen
  • Lenkung: sollte zielgenau und leichtgängig sein. Geräusche in Kurven und Flat-tern deuten auf schlecht ausgewuchtete Räder, defekte Radlager oder sogar Fahrwerkschäden hin
  • Schaltung einlegen und wechseln, funktioniert die Kupplung ohne Rubbeln und Durchrutschen?
  • Bremsen: Beim kräftigen Tritt in die Eisen – aber nur auf freier Strecke – darf das Auto nicht nach links oder rechts ausweichen
  • Ebenfalls überprüfen: Funktion der Handbremse, der Sicherheitsgurte, Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Instrumente am Armaturenbrett

Profi fragen

Wer auf Nummer Sicher gehen will, macht noch einen Abstecher zu seiner Werkstatt, zur Dekra oder zum ADAC und lässt das Fahrzeug dort von einem Profi begutachten. Das sorgt auch für Klarheit, wenn bei der Probefahrt Fragen auftauchen (mehr dazu auf Seite 11).

Papierkrieg

Der Käufer hat am besten einen Musterkaufvertrag dabei, wie ihn die Prüforganisationen zum Download anbieten. Den kann er mit dem Vertrag des Ver-käufers vergleichen. Der heikelste Punkt beim Kauf von privat ist die fehlende Gewährleistungspflicht (siehe „Privat oder Händler"). Um im Streitfall eine Chance zu haben, sollte der Käufer sich im Vertrag folgendes schriftlich zusichern lassen: tatsächliche Kilometerleistung (nicht „Kilometerstand laut Tacho"), frühere Unfallschäden und deren fachgerechte Beseitigung, sonstige Mängel und Zahl der Vorbesitzer. Dann ist es soweit: Wagen und Papiere werden gegen Geld und Vertragsunterschrift getauscht. Natürlich sollte der Verkäufer die Zahlung quittie-ren und dem Käufer folgendes aushändi-gen: Fahrzeugbrief und -schein, Schlüssel, HU- und AU-Prüfberichte, Serviceheft, Bedienungsanleitung, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Genehmigungen für Zubehör.

Fallstricke im Internet

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